Nachfolgende Punkte gelten im Allgemeinen. Sie können in einzelnen Punkten oder insgesamt Vertraglich abweichend geregelt sein. Diese Abweichung bedarf bei Vertragsabschluss der Schriftform.


  1. Angebote, Auftragserteilungen sowie Rechnungsstellung bedürfen der Schriftform. Sofern nicht anders vereinbart, genügt dies in elektronischer Form.
  2. Sofern keine Servicevereinbarung getroffen sind, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht für abgenommene Produkte.
  3. Die Abnahme erfolgt durch eine 2 Wöchige Testphase. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn keine Information zur Abweichung innerhalb der Testphase erfolgt. 
  4. Produkte werden mit höchsten Qualitätsstandards erstellt. Der Nutzer ist jedoch selbst für seine IT Umgebung verantwortlich. Für nicht Verfügbarkeiten oder Beschädigungen haften wir nicht, sofern kein Vorsatz vorliegt.
  5. Softwareanwendern wird im Rahmen der Lizenzierung des nicht exklusive Recht der Nutzung eingeräumt. Es schließt eine Unterlizenzierung auch ohne Gegenleistung aus. Die Lizenzierung umfasst eine ausführbare Programmversion ohne Ansprüche auf Quellcodeeinsicht oder -bereitstellung.
  6. Im Falle von Streitigkeiten gilt deutsches Recht.